Aktuelles - An alle Schlachtbetriebe

 

 

Bitte beachten Sie:

Keine Fremdkörper in Konfiskaten und Schlachtabfällen!

 

 
     
  Jeder Betrieb hat die Möglichkeit Material der Kat. 1 und 2/3 getrennt entsorgen  zu lassen. Voraussetzung ist eine exakte Trennung, unterschiedliche Farben bei  den Mülltonnen mit Aufschrift Kat. 1 oder Kat. 2 und die Einfärbung von Risikomaterial ist exakt einzuhalten.

 

Wir beobachten immer noch, dass bei einigen Zulieferern Plastikmaterial (Plastikdosen, -folien, -tüten, -schnüre usw.) sowie Fremdkörper aus Eisen (Besteckteile, Haken usw.) in die Sammelbehälter geworfen werden.

Fremdkörper gehören nicht in die Konfiskaten, und Schlachtabfallbehälter.

Sie führen sowohl bei uns als auch bei den Abnehmern unserer Produkte zu Verarbeitungsschwierigkeiten und zum Teil zu erheblichen Gefahren.

Mit Fremdkörpern versetzte Rohware können wir nicht mehr verarbeiten und müssen es daher ablehnen, solche Ware anzunehmen.

Wir ersuchen Sie dringend, dafür Sorge zu tragen, dass keine Fremdstoffe mehr in die Abholbehälter geworfen werden.

Bei Einzelabholungen sind die Abfälle in einer Mülltonne oder Schubkarre bereitzustellen. Abfälle die auf dem Boden liegen werden nicht entsorgt.

 

 
 
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