Aktuelles - Mitteilung an unsere Zulieferer

 

 


Ein verendetes Tier muss sofort gemeldet werden!

Je früher die Anmeldung, desto schneller die Abholung!

 

 
 

>>> Kontakt Information <<<
 

 
 

 

Anordnung aus Brüssel:

Die Landwirte müssen ab dem 01.01.2004 25 % der Verarbeitungskosten direkt bezahlen. Ausgenommen sind die Transportkosten und Vieh das der gesetzlichen Testpflicht für TSE unterliegt. Die Abrechnung erfolgt 2x jährlich, bei Einzugsermächtigung 1 x jährlich (dann sparen Sie 1 x Bearbeitungsgebühr)

 

 
 

Prüfen Sie sich selbst!

 
 

Da es in weiten Teilen des Einzugsbereiches noch erhebliche Defizite hinsichtlich der Hygiene bei der Lagerung und Bereitstellung zur Abholung gibt, sollte sich jeder Tierhalter einmal selbst prüfen. Können Sie alle Fragen positiv beantworten, haben Sie Ihre Tierkörper- Entsorgung hervorragend organisiert .

  • Ist das gefallene Tier unmittelbar aus dem Stall entfernt worden?
  • Für alle Rinder (auch Kälber unter 7 Tagen die schon Ohrmarken haben) muss bei der Meldung das exakte Geburtsdatum aus dem Rinderpass und die Ohrmarkennummer angegeben werden!
  • Ist dem TVA-Fahrer der Tierlagerplatz für die Anfahrt bekannt?
  • Hat der Tierlagerplatz eine gesonderte Zufahrt oder liegt er am Rand des Betriebsgeländes?
  • Ist der Tierlagerplatz gut zugänglich und befestigt?
  • Ist der Zwischenlagerbehälter auf das Entsorgungsfahrzeug abgestimmt?
  • Werden die Tropfflüssigkeiten und das Reinigungswasser aufgefangen?
  • Ist der Tierlagerplatz beschattet oder der Behälter kühlfähig, damit der Tierkörper in der warmen Jahreszeit an Sonn- und Feiertagen problemlos gelagert werden kann?
  • Ist der Tierkörper ausreichend geschützt (luftdurchlässig abgedeckt oder in verschlossenem Behälter)?
  • Ist ein festes Behältnis für die Ablage der Abholscheine am Tierlagerplatz vorhanden?
  • Sind die eingesetzten Behälter gut zu reinigen?

 

 
 
     

 

 

 

weiter   

 

Home Aktuelles Kontakt Leistungen Gebiet Wir über uns Zertifikate