| Aktuelles - Mitteilung an unsere Zulieferer |
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Je früher die Anmeldung, desto schneller die Abholung!
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Anordnung aus Brüssel: Die Landwirte müssen ab dem 01.01.2004 25 % der Verarbeitungskosten direkt bezahlen. Ausgenommen sind die Transportkosten und Vieh das der gesetzlichen Testpflicht für TSE unterliegt. Die Abrechnung erfolgt 2x jährlich, bei Einzugsermächtigung 1 x jährlich (dann sparen Sie 1 x Bearbeitungsgebühr)
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Prüfen Sie sich selbst!
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Da es in weiten Teilen des Einzugsbereiches noch erhebliche Defizite hinsichtlich der Hygiene bei der Lagerung und Bereitstellung zur Abholung gibt, sollte sich jeder Tierhalter einmal selbst prüfen. Können Sie alle Fragen positiv beantworten, haben Sie Ihre Tierkörper- Entsorgung hervorragend organisiert .
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