Aktuelles - Letzte Meldungen

 

 

Allgemeine Information:

 
 

Die TVA St. Erasmus GmbH hat das Zulassungsverfahren nach der neuen EU - Gesetzgebung abgeschlossen.

Die TVA St. Erasmus ist ein KAt1 - Betrieb (siehe Zertifikate).

 
 

Die TVA St. Erasmus ist validiert.

 
     
     
  An alle Rohwaren-Lieferanten:  
 


Anordnung aus Brüssel:

Die Landwirte müssen ab dem 01.01.2005 25 % der Verarbeitungskosten direkt bezahlen. Ausgenommen sind die Transportkosten und Vieh das der gesetzlichen Testpflicht für TSE unterliegt.

Siehe unter Leistungen "Entgeltliste für die Selbstbeteiligung der Tierbesitzer"

Für alle Rinder (auch Kälber unter 7 Tagen die schon eine Ohrmarke haben) muss bei der Meldung das exakte Geburtsdatum aus dem Rinderpass und die Ohrmarkennummer angegeben werden!

Wenn der Rinderpass beantragt ist, aber noch nicht vorliegt, muss er unverzüglich nach Erhalt an die TVA weitergeleitet werden.

Die Ohrmarke muss am Tier bleiben, der Rinderpass muss mit einer Plastikhülle geschützt und am Ohr befestigt werden.

Ohne Ohrmarke und ohne Rinderpass keine Entsorgung!

 

 
     
 

Abzuholende Tiere müssen an einer gut zu befahrenden Stelle, geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung, bereitgestellt werden.
Die Abholstelle sollte gut sichtbar gekennzeichnet sein. 

Kleintiere bis 80 kg sind in einer Schubkarre bereitzustellen.

Schafe und Ziegen über 18 Monate müssen auf TSE untersucht werden

Bei der Abholmeldung ist ab sofort eine Alterangabe erforderlich.

 

 

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